Nießbrauch – heute schon an morgen denken und dabei Steuern sparen
Die meisten denken beim Stichwort „Nießbrauch“ an eine Immobilie:
Als sinnvolles Instrument der Nachfolgeplanung verschenken die Eltern z.B. das Familienhaus an das Kind, bleiben aber auf Lebzeiten darin wohnen.
Dieses Nutzungsrecht nennt man Nießbrauchrecht und es wird vor dem Übertrag vertraglich festgeschrieben.
Es gibt den Eltern die Sicherheit im Haus bleiben zu können und mindert zudem den Wert des Geschenks und somit die vom Kind zu zahlenden Steuern.
Bei Wertpapieren gibt es ein vergleichbares Modell – das Nießbrauchdepot:
Die Eltern schenken dem Kind ihr Wertpapierdepot, hier ist die einschränkende Bedingung, dass die Erträge aus dem Wertpapierdepot weiterhin den Eltern gehören.
Jährlich wird der Wert des Nießbrauchs aus einem Faktor errechnet, in den die statistische Lebenserwartung sowie das Geschlecht und Alter des Schenkenden einfließt. Diesen Betrag darf man vom übertragenen Vermögenswert abziehen und muss unter gewissen Voraussetzungen keine/weniger Schenkungsteuer bezahlen.
Der Gedanke dahinter ist einfach:
Wer Zinsen, Dividenden und Co. nicht nutzen kann, dem bringt das geschenkte Vermögen unter dem Strich weniger.
Idealerweise findet die Übertragung zu einem frühen Zeitpunkt statt, bei der die statistische Lebenserwartung noch viele Jahre verspricht. Für eine weitblickende Nachfolgeplanung ist das Nießbrauchdepot daher ein sehr gutes Mittel, um Vermögen optimal weiterzugeben.
Besonders bei geringen Freibeträgen, etwa bei Schenkung außerhalb der engsten Verwandtschaft, kann der Einsatz des Nießbrauchdepots helfen, die Steuerlast deutlich zu reduzieren.
Die Pegasos Capital GmbH ist hier gerne Ihr Ansprechpartner und unterstützt Sie bei der Eröffnung eines Nießbrauchdepots bei unserer Partner-Depotbank. Sprechen Sie uns gerne an.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung und keine Anlageberatung dar.