Informationen von Ihrer Depotbank – Vorabpauschale
Wie auch im letzten Jahr plant Ihre Depotbank Anfang des Jahres die sogenannte Vorabpauschale abzubuchen, eine Steuerabschlagszahlung, für die in Ihrem Depot befindlichen Investmentfonds und ETF´s.
Worum geht es bei dieser Steuerbuchung genau und warum wurde diese in den Jahren vor 2023/2024 nicht gebucht, obwohl es das Gesetz bereits länger gibt?
Die Vorabpauschale ist die Versteuerung der positiven Wertentwicklung bei Investmentfonds und ETF´s, die keine oder eine nur geringe Ausschüttung im Kalenderjahr vorgenommen haben.
Zur Berechnung berücksichtigt die Bank den Basiszinssatz als Grundlage, welchen die Bundesbank jährlich festlegt. Durch den Anstieg dieses Basiszinses und die leicht positiven Entwicklungen ist im Jahr 2023 zum ersten mal die Vorabpauschale zum Tragen gekommen.
Erhoben wird die Vorabpauschale nur, sofern eine positive Wertentwicklung des Investmentfonds vorliegt – die Vorabpauschale ist somit auf den Wertzuwachs des Fonds im Kalenderjahr begrenzt.
WICHTIG: Die vorab gezahlte Steuer ist nicht verloren, sondern wird bei einem späteren Fondsverkauf steuermindernd berücksichtigt. Die Bank berücksichtigt außerdem den von Ihnen gesetzten Freistellungsauftrag und den von Ihrer Bank geführten Verrechnungstopf.
Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag anpassen? Wenden Sie sich gerne direkt per Mail an uns unter info@pegasos-capital.com
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung und keine Anlageberatung dar.