

Vollmachten – Vorsorge für Ihr Vermögen
Niemand denkt gerne über Krankheit oder den Todesfall nach, aber gerade in finanziellen Angelegenheiten ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen.
Eine Bankvollmacht kann in schwierigen Situationen viel Stress vermeiden und sicherstellen, dass Ihre Angehörigen oder Vertrauenspersonen in Ihrem Sinne handlungsfähig bleiben.
Machen Sie sich deshalb bitte frühzeitig und ausführlich Gedanken, wer Ihre Interessen am besten vertreten kann. Sprechen Sie offen mit Ihrer Vertrauensperson und stellen Sie sicher, dass diese Ihre Interessen kennt und die ihr übertragene Verantwortung auch übernehmen möchte.
√ Vertraue ich der Person, die ich bevollmächtigen möchte?
√ Möchte ich mehrere Personen für verschiedene Aufgaben bevollmächtigen?
√ Wie lange soll die Vollmacht gelten?
√ Möchte ich den Umfang der Vollmacht beschränken?
Es gibt Unterschiede zwischen einer normalen/klassischen Bankvollmacht und einer Vollmacht ab Todesfall – wir erklären Ihnen, worauf es ankommt.
Die klassische Bankvollmacht
Eine normale Bankvollmacht berechtigt eine oder mehrere Personen, in Ihrem Namen Bankgeschäfte durchzuführen. Diese Vollmacht gilt in der Regel sofort nach der Erteilung und ist besonders hilfreich, wenn Sie beispielsweise durch Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht in der Lage sind, sich selbst um Ihre finanziellen Angelegenheiten zu kümmern. Die bevollmächtigte Person kann dann Überweisungen tätigen, Bargeld abheben oder sich um Daueraufträge kümmern. Wichtig zu wissen: Die normale Bankvollmacht erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers oder wenn die Erben widersprechen. Bitte prüfen Sie hier genau die Angaben, auf den Vordrucken Ihrer jeweiligen Bank.
Vollmacht für den Todesfall
Eine spezielle Form der Bankvollmacht ist die Vollmacht für den Todesfall. Diese tritt erst nach dem Ableben des Kontoinhabers in Kraft. Sie sorgt dafür, dass die bevollmächtigte Person nach Ihrem Tod Zugriff auf Ihre Konten hat und wichtige Zahlungen, beispielsweise für Beerdigungskosten oder laufende Verpflichtungen, tätigen kann.
Bankenvollmachten sollten Sie bei allen Banken hinterlegen, bei denen Sie Konten oder Wertpapierdepots haben.
Übrigens: Egal, wem Sie eine Vollmacht erteilen – Sie können sie jederzeit ändern oder widerrufen.
In der Regel akzeptieren Banken nur hauseigene Vordrucke – sprechen Sie uns gerne an, wir unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen der Formulare mit unseren Kooperationsbanken (FNZ BANK, V-BANK oder DAB BANK) und sind Ihnen bzw. den Bevollmächtigten bei der Legitimation behilflich.
Unabhängige Anlaufstellen für weitere Informationen:
-Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: www.bafin.de/verbraucher
-Verbraucherzentralen: www.verbraucherzentrale.de oder www.vzbv.de
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung und keine Anlageberatung dar.