Empfängerüberprüfung bei Überweisungen – für Ihre Sicherheit

Ab dem 9. Oktober 2025 führen alle Kreditinstitute eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen ein – häufig auch „IBAN-Namensabgleich“ oder „Verification of the Payee (VoP)“ genannt. Nachfolgend erläutern wir, was das für Sie bedeutet.

Worum geht es bei der Empfängerüberprüfung?

Bisher wurde der bei einer Überweisung eingetragene Empfängername nicht mit dem zur IBAN hinterlegten Namen abgeglichen. Um Fehlüberweisungen (z. B. durch Tippfehler) zu reduzieren und Betrug vorzubeugen, verpflichtet eine EU-Verordnung die Banken künftig zur Empfängerüberprüfung.

Bevor eine Überweisung freigegeben wird, prüft die ausführende Bank, ob der angegebene Name mit dem zur IBAN gespeicherten Namen übereinstimmt. Das Ergebnis wird Ihnen angezeigt; anschließend entscheiden Sie, ob Sie die Zahlung freigeben oder anpassen.

Welche Überweisungen werden geprüft?

Die Regelung gilt für Euro-Überweisungen im Euroraum – sowohl für Echtzeitüberweisungen als auch für klassische Überweisungen. Vorgeschrieben ist der Abgleich ausschließlich bei Zahlungen von Girokonto zu Girokonto. Andere Kontoarten (z. B. Spar- oder Darlehenskonten) sind ausgenommen.

Sowohl elektronisch erfasste Überweisungen als auch papierhafte Aufträge werden geprüft. Bei papierbasierten Aufträgen erfolgt die Prüfung nur, wenn diese persönlich in der Filiale eingereicht werden.

Bestehende Daueraufträge laufen ohne Empfängerüberprüfung weiter. Erst bei Änderungen oder neu eingerichteten Daueraufträgen ist ein Abgleich erforderlich. Lastschriften sind nicht betroffen.

Welche Auswirkungen hat die Empfängerüberprüfung?

Im Online-Banking kann das Prüfungsergebnis für Sie drei Konsequenzen haben:

  1. Übereinstimmung: Stimmen Ihre Angaben mit den Kontodaten der Empfängerin/des Empfängers überein, können Sie die Zahlung autorisieren; die Überweisung wird ausgeführt.

  2. Nahezu übereinstimmend: Bei geringer Abweichung wird Ihnen der korrekte Name der Empfängerin/des Empfängers angezeigt. Sie können Ihre Eingabe korrigieren oder die Überweisung unverändert freigeben.

  3. Abweichung: Bei deutlich abweichenden Angaben werden Sie informiert und auf das Risiko einer Fehlüberweisung hingewiesen. Sie können abbrechen, korrigieren oder die Zahlung dennoch autorisieren.

Bei papierhaften Überweisungen teilen Ihnen die Mitarbeitenden in der Filiale das Ergebnis mit und erläutern das weitere Vorgehen.

Haftung: Wird eine Zahlung trotz durchgeführter Empfängerüberprüfung an eine falsche Person überwiesen, haftet der Zahlungsdienstleister nicht für den entstandenen Schaden. Unterbleibt die vorgeschriebene Prüfung und kommt es dadurch zu einem fehlerhaften Zahlungsvorgang, muss der Zahlungsdienstleister den Betrag erstatten.

Was Sie beim Überweisen beachten sollten

  • Informieren Sie sich über die Hinweise Ihrer Bank zur Empfängerüberprüfung.

  • Achten Sie bei Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen auf den exakt angegebenen Empfängernamen.

  • Tragen Sie diesen Namen identisch in das Überweisungsformular ein.

  • Prüfen Sie das Ergebnis der Empfängerüberprüfung und entscheiden Sie anschließend über die Freigabe.

Bitte beachten Sie: Als Auftraggeberin bzw. Auftraggeber tragen Sie weiterhin die Verantwortung. Ein erteilter Überweisungsauftrag kann nach Eingang bei der Bank in der Regel nicht mehr widerrufen werden.



Disclaimer: Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung und keine Anlageberatung dar.

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