Informationen von Ihrer Depotbank – Vorabpauschale

Haben Sie es schon in Ihren Kontobewegungen gesehen?

Anfang des Jahres hat Ihre Bank die sogenannte Vorabpauschale abgebucht, eine Steuerabschlagszahlung, für die in Ihrem Depot befindlichen Investmentfonds und ETF´s.

Worum geht es bei dieser Steuerbuchung genau und warum wurde diese in den Vorjahren bisher nicht gebucht, obwohl es das Gesetz bereits länger gibt?

Die Vorabpauschale ist die Versteuerung der positiven Wertentwicklung bei Investmentfonds und ETF´s, die keine oder eine nur geringe Ausschüttung im Kalenderjahr vorgenommen haben.

Zur Berechnung berücksichtigt die Bank den Basiszinssatz als Grundlage, welchen die Bundesbank jährlich festlegt.

Durch den im Jahr 2023 gestiegenen und erstmals seit Jahren wieder positiven Basiszinssatz wurde die steuerliche Vorabpauschale für ETFs und Investmentfonds im Jahr 2024 erstmals aktiviert.

Erhoben wird die Vorabpauschale nur, sofern eine positive Wertentwicklung des Investmentfonds vorliegt – die Vorabpauschale ist somit auf den Wertzuwachs des Fonds im Kalenderjahr begrenzt.

WICHTIG: Die vorab gezahlte Steuer ist nicht verloren, sondern wird bei einem späteren Fondsverkauf steuermindernd berücksichtigt. Die Bank berücksichtigt außerdem den von Ihnen gesetzten Freistellungsauftrag und den von Ihrer Bank geführten Verrechnungstopf.

Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag anpassen? Wenden Sie sich gerne direkt per Mail an uns unter info@pegasos-capital.com



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